Professionelle Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht bei Anwaltskanzlei Schwarz & Nägele in Öhringen
Das Arbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Anwaltskanzlei Schwarz & Nägele
in Öhringen bietet professionelle Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Von Arbeitsverträgen bis Kündigungen – die Anwälte stehen mit Fachwissen zur Seite.
Unsere Dienstleistungen im Arbeitsrecht
Kündigung & Kündigungsschutzklage
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Mitarbeiters oder einer Gruppe von Mitarbeitern ist eine schwierige Entscheidung, die jedoch manchmal unvermeidbar ist. Unsere Anwälte führen Sie durch den Prozess, um das Risiko unfairer oder unrechtmäßiger Kündigungsansprüche zu minimieren. Ein Entlassungsprozess kann besorgniserregend sein, insbesondere wenn die Entscheidung Ihres Arbeitgebers unfair oder diskriminierend wirkt. Wir unterstützen Arbeitnehmer, wenn gegen sie rechtswidrig vorgegangen wurde.
Freistellung
Freistellung beschreibt die Situation, in der Sie entlassen wurden oder von einem Job zurückgetreten sind und sich während Ihrer Kündigungsfrist vom Firmengelände fernhalten müssen. Wir erklären Ihre Rechte und Pflichten.
Entgeltfortzahlung
Eine Entgeltfortzahlung ist eine Auszeit von der Arbeit, die die Arbeitnehmer nutzen können, um ihre Gesundheits- und Sicherheitsbedürfnisse zu Hause zu befriedigen, ohne Lohn zu verlieren. Bezahlter Krankenstand ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben.
Spesen
Aufgrund der beruflichen Tätigkeit eines Arbeitnehmers ist es oft erforderlich, unterwegs zu arbeiten. Bei solchen Dienstreisen werden entsprechende Kosten anfallen. Wir erläutern Ihnen, was abgedeckt sein sollte und welche Rechte Sie haben.
Urlaub
Alle Arbeitnehmer haben vom ersten Arbeitstag an das Recht auf Urlaub und Bezahlung während dieses Urlaubs. Wenn Sie diese gar nicht oder nicht in voller Höhe erhalten haben, können Sie in dieser Angelegenheit rechtlich vorgehen.
Sperre beim Arbeitsamt
Unter Sperrzeit versteht man die Zeit, in der das Arbeitsamt dem Arbeitslosen kein ALG I zahlt. Auch wenn der Arbeitslose eigentlich leistungsberechtigt ist, stehen oftmals keine Ansprüche zu. Der Grund dafür ist die „versicherungswidrige“ Handlung des Arbeitslosen. Wir besprechen Ihre Optionen.
Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag, bei dem ein Arbeitnehmer sich bereit erklärt, jegliche Arbeitsansprüche gegen seinen Arbeitgeber aufzugeben, in der Regel gegen eine Entschädigung.
Lohn
Ihr Vertrag sollte aufzeigen, wie Ihre Bezahlung, Boni und Provisionen berechnet und bezahlt werden. Wenn Sie nicht das bekommen, was Sie für vereinbart halten, ist es Zeit, mit einem erfahrenen Rechtsanwalt zu sprechen.